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Zentrum für HochschulBildung

FAQ

Sie haben Fragen? 

Auf dieser FAQ Seite haben wir viele Informationen für Sie zusammengestellt. Bitte recherchieren Sie zuerst selbst, ob Sie Ihre Frage mit Hilfe der FAQs beantworten können.

Bei individuellen Fragen, die sich nicht durch die FAQs beantworten lassen, können Sie uns gerne kontaktieren.

1. Zeitliche und Inhaltliche Fragen zum Studium

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht bei dem Kurs. Die Anwesenheit bei den Präsenzterminen ist sehr wichtig, da dort im gegenseitigen Austausch Inhalte erarbeitet und diskutiert werden. Daher sollte es auch in Ihrem Interesse sein, an allen Terminen teilzunehmen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Schulleitung (und der Bezirksregierung) oder Ihre/m Vorgesetze/n, ob eine Freistellung möglich ist.

Die Termine und Uhrzeiten der Zertifikatskurse werden immer frühzeitig bekannt gegeben.

Nein, ein Abschluss des Zertifikatskurses ohne Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich.

Bei den Kursen, die wir anbieten, handelt es sich um Hochschulzertifikate, die DaZ ( und auch DaF)-Inhalte behandeln. Inhaltlich geht es in DaZ I darum, Lehrkräfte aller Schultypen umfassend in diesen Themenkomplex einzuführen und sie für DaF und DaZ zu sensibilisieren. In DaZ II (anerkannt vom BAMF) werden verschiedene Themen wie Kontraste von Deutsch und Migrationssprachen (Türkisch, Russisch, Arabisch), schulspezifische Themen (Sprachförderung, Unterricht in IVK), Schriftspracherwerb/Alphabetisierung, Literatur und Medien im interkulturellen Unterricht, Entwicklung von sprachlicher Handlungsfähigkeit/Textfähigkeit, institutionelle Kommunikation im deutschen Alltag sowie Kommunikation in Ausbildung und Beruf weiter vertieft. Ziel von DaZ II ist es, Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung und in der Schule zu sprachlich reflektiertem Unterricht und gezielter Sprachförderung zu befähigen.

Nein, der Besuch von DaZ I ist keine Voraussetzung für die Teilnahme bei DaZ II. Die Kurse bestehen eigenständig und unabhängig voneinander.

Unsere beiden Angebote sind für Berufstätige konzipiert, daher wird die Vereinbarkeit hier explizit berücksichtigt. So ist der überwiegende Teil der Aktivität und Studienleistungen während der Präsenzzeit zu erbringen. Es wird flexibel gestaltete Vor- und Nachbereitungsgelegenheiten für die Inhalte geben. Das kann bspw. ein Unterrichtsentwurf sein, der bei der nächsten Veranstaltung vorgestellt wird oder vorbereitende Lektüre, die anschließend diskutiert wird.

Die Vorbereitung der Abschlussprüfung (Lernportfolio) ist zeitlich mit dem größten Aufwand abseits der Präsenzveranstaltungen zu berücksichtigen.

Das Lernportfolio hat allgemein das Ziel, die Inhalte aus den verschiedenen Phasen des Zertifikatsstudiums im Sinne einer persönlichen „Lernbiographie“ systematisch und anwendungsorientiert miteinander zu verknüpfen, um ein tieferes Verständnis für die Praxisrelevanz der Lerninhalte zu bekommen. Wünschenswert ist die Herausarbeitung konkreter Perspektiven für eine praktische Umsetzung der erworbenen Lerninhalte im jeweils relevanten beruflichen Umfeld. Je nach gewählter Studienvariante umfasst das Lernportfolio 10-14 Seiten (DaZ I) bzw. 18- 22 Seiten (DaZ II) und wird in einer Präsentation mit anschließender Diskussion vorgestellt.

Durch die Öffnung für alle Schulformen sind die Gruppen oftmals sehr heterogen und bringen unterschiedliche Vorerfahrungen und Erwartungshaltungen mit. Die Dozentinnen und Dozenten sind stets daran interessiert, auf die Gruppe individuell und flexibel einzugehen. Der Erfolg des Kurses hängt unter anderem auch von der Offenheit und Bereitschaft der Teilnehmenden ab, die behandelten Inhalte auf ihre spezielle Unterrichtssituation anzupassen.

Wir sehen es als zentrales Anliegen an, dass die Lehrkräfte, die die Weiterbildung besuchen, anschließend selbstständig und reflektiert DaZ unterrichten können. Dafür ist eine theoretische Fundierung wichtig, um die notwendigen Grundlagen zu legen. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, Materialien und Instrumente im DaZ-Unterricht eigenständig zu beurteilen. Das theoretische Wissen wird ergänzt durch praktische Bezüge zum Unterricht bspw. durch Lernertexte, Transkripte, Lehrwerke und der Arbeit mit den Materialien der Teilnehmenden.

2. Bewerbung und Zulassung

Ja, auch Referendare können an der Weiterbildung DaZ I Basis teilnehmen. Auch eine Teilnahme bei DaZ II ist möglich, hier sind Referendare, wie Lehrkräfte an Schulen, in der zweiten Zulassungsgruppe.

Nein, leider können wir nur Bewerber mit einem berufsqualifizierenden Studienabschluss zulassen.

Ihre Schule/ Bildungseinrichtung kann Ihnen ein offizielles Dokument ausstellen, das Ihre Lehrtätigkeit oder die Zusage zur Lehrtätigkeit bestätigt.

Wenn Sie noch nicht als Lehrkraft tätig sind, aber die Zusage zu einer solchen Tätigkeit haben, so wird dieser Nachweis zur vorrangigen Zulassung ebenfalls anerkannt.

Wenn wir mehr Bewerbungen erhalten als Plätze zur Verfügung stehen, dann greift das Auswahlverfahren. Dazu werden die Bewerber/innen in Gruppen eingeteilt (vgl. die Zielgruppen-Rangfolge des Angebots). Die Bewerber/innen der vorrangigen Zielgruppe werden zuerst zugelassen, dann die der nächsten Zielgruppe.

Für DaZ I

  1. Lehrkräfte an Schulen (Nachweis: Staatsexamen bzw. M.Ed.) 
  2. Ausbilder & Sonstige

Für DaZ II

  1. Lehrende in der Erwachsenenbildung (Nachweis Lehrtätigkeit) 
  2. Lehrkräfte in Schulen 
  3. Ausbilder und Sonstige

Wenn schon in der ersten vorrangigen Zielgruppe mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen, dann findet ein Losverfahren statt. Bitte lesen Sie auch das Dokument: Wichtige Hinweise zum Ablauf des Zulassungsverfahrens

Ja, eine erneute Bewerbung ist erforderlich. Nutzen Sie bitte dafür auch das neue Anmeldeformular. Aus juristischen Gründen können wir keine Vormerkungen oder Reservierungen von Bewerber/innen vornehmen, die beim letzten Zulassungsverfahren einen Platz auf der Warteliste erhalten haben. Das Zulassungsverfahren wird für jeden Studienstart erneut durchgeführt.

Ja, jede/r mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium kann sich für die Zulassung bewerben. Es werden keine bestimmten Fachkombinationen bevorzugt.

Wir nehmen alle Bewerbungen entgegen, die uns vollständig und fristgemäß erreichen. Erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet das Zulassungsverfahren statt. Der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung spielt keine Rolle.

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (bspw. Behörden oder öffentlich-rechtliche Kirchen). Eine amtliche Beglaubigung enthält stets drei Merkmale:

  1. Einen Beglaubigungsvermerk der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt 
  2. Die Unterschrift des Beglaubigenden 
  3. Den Abdruck des Dienstsiegels (i.d.R. mit einem Emblem, kein einfacher Schriftstempel)

3. BAMF Anerkennung DaZ II

DaZ I Basis wird vom BAMF als "anderes DaF/DaZ Zertifikat" im Umfang von 100 UE eingestuft. Für eine Anerkennung dieses Zertifikats müssen weitere Bedingungen vorliegen (Umfang der Sprachlehrerfahrung, Studienfach). Hier kann es nur eine Einzelfallprüfung beim BAMF geben.

DaZ II Basis und Vertiefung wird vom BAMF als "einschlägiges Hochschulzertifikat" anerkannt und ist eine Äquivalenz zur verkürzten und unverkürzten Zusatzqualifizierung. Sie finden unser Angebot auf der Liste des BAMF. Mit Abschluss des Zertifikatskurses kann Ihr Arbeitgeber als zugelassener Integrationskursträger (Sprachschule, Vereine etc.) Ihre Zulassung als Integrationskurslehrkraft beantragen.