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Zentrum für HochschulBildung
Foto auf dem viele Buchstabenwürfel zu sehen sind © Pixabay

Wichtiger Hinweis: Das Programm endete im Jahr 2023. Ein weiterer Durchgang wird zur Zeit nicht angeboten. Ein neuer, zahlungspflichtiger, Zertifikatskurs ist in Arbeit. Nähere Informationen finden Sie demnächst an dieser Stelle.

Worum geht es?

Der Zertifikatskurs DaZ I (Basis) verfolgt das Ziel, kompakt in die Grundlagen der Vermittlung des Deutschen als Zweitsprache einzuführen und elementares Orientierungswissen für einen sensiblen Umgang mit dem Thema DaZ in Bildungseinrichtungen sowie in beruflichen Kontexten bereitzustellen.


Übersicht


Weitere Informationen

  1. Lehrkräfte an Schulen (vorrangige Zulassung)
  2. Ausbilder/innen in Betrieben mit zugewanderten Auszubildenden

Hinweis: Die Weiterbildung ist offen für Lehrkräfte aller Schulformen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Inhalte der Weiterbildung v.a. für den DaZ-Unterricht an Regelschulen (Regelklassen, Seiteneinsteigerklassen) konzipiert und zusammengestellt wurde. Daher kann auf die Besonderheiten von sonderpädagogischen Fragestellungen im Bereich DaZ nicht näher eingegangen werden.

Für die Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht beim Zentrum für HochschulBildung ein:

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular (siehe Download oben rechts)
  • Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium in beglaubigter Kopie (Erstes oder Zweitses Staatsexamen, Master of Education oder Arts, Diplom, etc.)
  • ggf. Sprachnachweis (bei ausländischem Hochschulabschluss)

Die zugelassenen Bewerber/innen wer­den nach ihrer vorläufigen Zulassung aufgefordert, Ihre Studienteilnahme schriftlich (am besten per E-Mail) zu bestätigen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zulassungsverfahren!

Wenn sich mehr Bewerber/innen für das jeweilige Angebot bewerben, als freie Plätze zur Verfügung stehen, wird es ein Losverfahren geben. Dabei werden die vorrangig genannten Zielgruppen auch vorrangig berücksichtigt.

Bewerber/innen, die ihren Studienabschluss bzw. ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis über entsprechende Deutschkenntnisse erbringen (bspw. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder eine äquivalente zertifizierte Ausbildung in der deutschen Sprache).

Kontakt